Tipps bei Flugverspätung

Ein Flugzeug wird bei Sonnenuntergang auf einer Start- und Landebahn von einem Schleppfahrzeug gezogen.

Wer seine schönsten Tage im Jahr mit Problemen beginnt, ist meist genervt. Auch wenn man dann endlich in den Urlaub starten kann, muss man sich nicht selten mit dem Reiseveranstalter herumplagen. Dass dies in der Regel kein Zuckerschlecken ist, ist jedem klar. Denn natürlich wehren sich alle Veranstalter, Entschädigungen zu zahlen. Doch darauf sollte niemand verzichten, da den Urlaubern schon bei Verspätungen rechtliche Wege offen stehen.

Die Entschädigungsregeln

Jeder Pauschalreisende kann sich auf 250 bis maximal 600 Euro Entschädigung freuen, wenn es eine Verspätung gab. Dabei sollte man jedoch die Flugverspätung Entschädigungsfrist kennen. Hierbei kommt es zum einen auf die Verspätung an und zum anderen, um welche Entfernung es sich handelt. 250 Euro gibt es bei Distanzen von bis zu 1500 km, wenn der Flug verspätet ist. Entschädigungen von bis zu 400 Euro gibt es bei Distanzen von bis zu 3500 km. Bei Flügen über 3500 km sind es immerhin 600 Euro. Wer dann auch noch den Anschlussflug verpasst, kann ebenfalls eine Flug verspätet Entschädigung erhalten.

Ist der Flug mehr als fünf Stunden zu spät, hat der Passagier das Recht, die Reise abzubrechen. Dies kann unter Umständen teuer werden für die Fluggesellschaft. Denn sie muss nicht nur den Ticketpreis erstatten, sondern womöglich sogar eine Entschädigung zahlen, wenn es um ein Hotel oder eine Ersatzbeförderung geht.

In zahlreichen Gerichtsurteilen sind die Entschädigungen häufig zugunsten der Reisenden ausgegangen. Allerdings hat das Entschädigungsrecht auch Grenzen. So hatten beispielsweise drei Fluggäste geklagt, die von Rom über Brüssel nach Hamburg eine Verspätung hatten. Die Fluggesellschaft bat ihnen die Pauschale von 250 Euro, also über die 1500-Kilometer-Distanz an. Mit dieser wollten sich die drei Fluggäste jedoch nicht zufriedengeben und wollten eine höhere Entschädigung. Hier urteilte das Gericht zugunsten der Airline, da die Luftlinienentfernung nur 1326 km betrug und nicht die von den Passagieren vorgelegten 1656 km. (Rechtssache C-559/16)

Zudem gilt laut der EU-Verordnung 261/2004 EG der Anspruch auf Entschädigung nur für Airlines mit Sitz in der EU. Bei anderen Airlines ist es entscheidend, ob der Flieger in der EU startet. Auch höhere Gewalt kann den Anspruch auf Entschädigung aushebeln. Hierzu zählen unter anderem Streiks des Bodenpersonals, Unwetter oder Terrordrohungen. Technische Defekte hingegen zählen nicht dazu.

So sollte man vorgehen, wenn der Flug Verspätung hat

Das Bild zeigt eine Anzeigetafel mit verschiedenen Zielorten und Flugnummern, vermutlich in einem Flughafen.Reisende, deren Flug verspätet ist, sollten sowohl die Airline also auch den Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen. Während bei der Airline eine Ausgleichszahlung beantragt werden kann, ist beim Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung geltend zu machen. Natürlich sollte dies immer schriftlich erfolgen.

Um die zeitliche Abfolge muss man sich keine Gedanken machen, da die Ansprüche drei Jahre lang geltend gemacht werden können.

Dabei sollte jeder Fluggast in dem Schreiben die Geldforderung mit dem Bezug auf die Fluggastrechte-Verordnung der EU klar benennen. Des Weiteren ist eine Begründung beizufügen, weshalb die Geldforderung gestellt wird. Wichtig ist jedoch, dass man sich am Flughafen direkt bestätigen lässt, zu welchen Problemen es kam.

Diese Rechte hat man am Flughafen bei Verspätungen

Wer am Flughafen ist und erfährt, dass die Maschine Verspätung hat, hat erst ab zwei Stunden ein Anrecht auf Speisen und Getränke. Hier muss die Airline für die Verpflegung sorgen. Je nachdem, wie lange der Flug verspätet ist, steht den Passagieren sogar ein Hotelzimmer zu.

Verspätungen sind immer ärgerlich

Wer in den Urlaub reisen möchte oder sich auf einer Geschäftsreise befindet, hat immer Schwierigkeiten, wenn sich der Flug verspätet. Doch leider wissen noch immer viel zu wenige Passagiere, dass Sie sich Geld zurückholen können, wenn es zu solchen Problemen kommt. In der Regel sollte ein Einschreiben ausreichend sein, um seinen Anspruch geltend zu machen. Doch nicht immer ist dies erfolgreich und die Forderungen werden abgelehnt.

Aber keine Angst, der Fluggast muss sich nicht gleich einen Anwalt nehmen, um seine Forderung dennoch zu erhalten. Es gibt verschiedene Unternehmen, die dabei behilflich sind, seine Rechte durchzusetzen. Dabei muss der Passagier im Grunde gar nicht viel machen. Meist erfolgt die Kontaktaufnahme per Internet oder App, bei der die Daten und der Grund der Verspätung oder der Probleme angegeben werden muss. Dann läuft schon fast alles von allein und der Kunde muss praktisch nur noch auf seine Rückerstattung oder seine Entschädigung warten.

Mit diesen Apps werden die Probleme deutlich leichter und man muss sich nicht über Wochen hinweg mit den Airlines herumschlagen.

 

Bild von Tobias Rehbein und von wal_172619 auf Pixabay

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